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" AŚokas Schismen-Edikt und Das Dritte Konzil "


Document Type : AL
Record Number : 1067858
Doc. No : LA111487
Call No : ‭10.1163/000000059792938378‬
Language of Document : English
Main Entry : L. Alsdorf
Title & Author : AŚokas Schismen-Edikt und Das Dritte Konzil [Article]\ L. Alsdorf
Publication Statement : Leiden: Brill
Title of Periodical : Indo-Iranian Journal
Date : 1959
Volume/ Issue Number : 3/3
Page No : 161–174
Abstract : Das Edikt Aśokas, das die Ausstossung häretischer Mönche und Nonnen aus dem Orden befiehlt, ist uns in drei nach Länge und Wortlaut verschiedenen Fassungen auf den drei Säulen von Allahabad-Kosam (“Kauśämbi:-Edikt”, weiterhin Kś.), Sanchi (S¯.) und Sarnath (Sn.) erhalten. Auf das Unentbehrlichste in kürzester Form beschränken sich die vier Zeilen von Kś., von denen die zweite und dritte am Anfang verstümmelt sind, während auch der Rest, mit Besucherinschriften überkritzelt, zum Teil fast unleserlich ist. Ausführlicher ist S¯., von dem aber der Anfang ganz fehlt und auch die erste erhaltene Zeile noch schwer verstümmelt ist. Am längsten endlich ist Sn., im wesentlichen deshalb, weil – vermutlich durch Übereifer oder Missverständnis eines örtlichen Beamten – die gar nicht zur Veröffentlichung bestimmten (für uns aber recht interessanten) dienstlichen Anweisungen über Bekanntmachung und Durchführung des königlichen Erlasses mit auf die Süule gesetzt wurden. Anderseits sind von den drei ersten Zeilen nur jeweils die beiden ersten Akaras und von der dritten dazu die zweite Hälfte erhalten; es fehlt uns also ein beträchtliches Stück des Anfangs. Trotz aller Unterschiede ist klar, dass es sich um ein und dasselbe Edikt handelt; das wird schon durch den in allen Versionen bis auf bedeutungslose Umstellungen identischen Satz über jeden Zweifel erhoben, der bestimmt: “Welcher Mönch oder welche Nonne ein Schisma im Orden verursachen wird, dem ist weisse Kleidung anzulegen und er ist in einen Nicht- (für Mönche in Frage kommenden)Wohnsitz zu verweisen.” Das Edikt Aśokas, das die Ausstossung häretischer Mönche und Nonnen aus dem Orden befiehlt, ist uns in drei nach Länge und Wortlaut verschiedenen Fassungen auf den drei Säulen von Allahabad-Kosam (“Kauśämbi:-Edikt”, weiterhin Kś.), Sanchi (S¯.) und Sarnath (Sn.) erhalten. Auf das Unentbehrlichste in kürzester Form beschränken sich die vier Zeilen von Kś., von denen die zweite und dritte am Anfang verstümmelt sind, während auch der Rest, mit Besucherinschriften überkritzelt, zum Teil fast unleserlich ist. Ausführlicher ist S¯., von dem aber der Anfang ganz fehlt und auch die erste erhaltene Zeile noch schwer verstümmelt ist. Am längsten endlich ist Sn., im wesentlichen deshalb, weil – vermutlich durch Übereifer oder Missverständnis eines örtlichen Beamten – die gar nicht zur Veröffentlichung bestimmten (für uns aber recht interessanten) dienstlichen Anweisungen über Bekanntmachung und Durchführung des königlichen Erlasses mit auf die Süule gesetzt wurden. Anderseits sind von den drei ersten Zeilen nur jeweils die beiden ersten Akaras und von der dritten dazu die zweite Hälfte erhalten; es fehlt uns also ein beträchtliches Stück des Anfangs. Trotz aller Unterschiede ist klar, dass es sich um ein und dasselbe Edikt handelt; das wird schon durch den in allen Versionen bis auf bedeutungslose Umstellungen identischen Satz über jeden Zweifel erhoben, der bestimmt: “Welcher Mönch oder welche Nonne ein Schisma im Orden verursachen wird, dem ist weisse Kleidung anzulegen und er ist in einen Nicht- (für Mönche in Frage kommenden)Wohnsitz zu verweisen.”
Location & Call number : ‭10.1163/000000059792938378‬
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