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" Bildungspolitik in Deutschland 1945-1990 : "
herausgegeben von Oskar Anweiler, Hans-Jürgen Fuchs, Martina Dorner, Eberhard Petermann.
Document Type
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BL
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Record Number
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742195
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Doc. No
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b562142
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Main Entry
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herausgegeben von Oskar Anweiler, Hans-Jürgen Fuchs, Martina Dorner, Eberhard Petermann.
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Title & Author
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Bildungspolitik in Deutschland 1945-1990 : : Ein historisch-vergleichender Quellenband\ herausgegeben von Oskar Anweiler, Hans-Jürgen Fuchs, Martina Dorner, Eberhard Petermann.
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Publication Statement
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Wiesbaden : VS Verlag für Sozialwissenschaften : Imprint : VS Verlag für Sozialwissenschaften, 1992
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ISBN
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3322997065
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: 3810010634
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: 9783322997067
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: 9783810010636
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Contents
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I. Darstellung --; 1. Aufgabe und Gliederung des Quellenbandes --; 2. Grundzüge der Bildungspolitik und der Entwicklung des Bildungswesens von 1945 bis 1990 unter vergleichendem Aspekt --; 3. Zeittafel --; II. Dokumente --; 1. Politik, Gesellschaft und Bildungswesen --; 2. Strukturprobleme des Bildungswesens --; 3. Bildungsinhalte und Lernprozesse --; 4. Bildung und Arbeitswelt --; 5. Erziehungsansprüche und Erziehungskonflikte --; 6. Die {raquo}Wende{laquo} in der DDR und die bildungspolitische Entwicklung bis zur Einheit Deutschlands 1989-1990 --; III. Anhang --; 1. Schaubilder --; 2. Statistische Angaben --; 3. Abkürzungen --; 4. Auswahlbibliographie --; 5. Personen- und Sachregister --; 6. Herausgeber und Autoren.
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Abstract
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Sonderpädagogischer Maßnahmen durch Beratungsstellen oder Schulen entscheiden unter Beachtung fachmedizinischer und psychologischer Gutachten Sonderpädago gen. Über die Aufnahme in Kliniken, Krankenhäuser, Heilstätten oder Sanatorien mit Sonderschulen oder Sonderschulklassen entscheiden Fachärzte. ... (7) Die allgemeine Schulpflicht für wesentlich physisch oder psychisch geschädigte Kinder besteht entsprechend den ... - Schulpflichtbestimmungen - vom beginnen den 7. Lebensjahr an und gilt als erfüllt, wenn die dort genannten Bedingungen er reicht sind. (8) Geschädigte Vorschulkinder können vom 3. Lebensjahr bis zum Beginn der Schulpflicht in Vorschulteilen aufgenommen werden. ... Quelle: GB11969, Teil II, S. 36-40. 2.3.2 Empfehlung zur Ordnung des Sonderschulwesens Aus dem Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 16. März 1972 1. Allgemeine Richtlinien 1.1 Aufgabe der Sonderschulen Die Sonderschulen sollen das Recht des behinderten Menschen auf eine seiner Be gabung und Eigenart entsprechenden Bildung und Erziehung verwirklichen. Sie sind Stätten der Habilitation und Rehabilitation in Familie, Wirtschaft und Gesell schaft. Eine der individuellen Eigenart der Schüler gemäße Bildung soll sie zu sozialer und beruflicher Eingliederung führen und ihnen zu einem erfüllten Leben verhelfen. In die Sonderschule werden Kinder und Jugendliche aufgenommen, die infolge einer Schädigung in ihrer Entwicklung und in ihrem Lernen so beeinträchtigt sind, daß sie in den allgemeinen Schulen nicht oder nicht ausreichend gefördert werden können. Besondere Aufgabe der Sonderschulen ist es, den Kindern und Jugendlichen rechtzeitig zu helfen, Vertrauen zu sich und ihren Leistungsmöglichkeiten zu gewin nen.
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Subject
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Social sciences.
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LC Classification
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LA721.82H473 1992
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Added Entry
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Eberhard Petermann
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Hans-Jürgen Fuchs
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Martina Dorner
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Oskar Anweiler
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