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" Rechtsphilosophie "


Document Type : BL
Record Number : 757057
Doc. No : b577020
Main Entry : von Max Ernst Mayer.
Title & Author : Rechtsphilosophie\ von Max Ernst Mayer.
Edition Statement : Dritte Unveränderte Auflage
Publication Statement : Berlin, Heidelberg : Springer Berlin Heidelberg, 1933
Series Statement : Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft., Abteilung Rechtswissenschaft ;, 1.
ISBN : 3642984096
: : 3642992226
: : 9783642984099
: : 9783642992223
Contents : I. Die Rechtsphilosophie als Zweig der Philosophie --; II. Die Richtungen der Rechtsphilosophie --; Systematischer Teil --; Erstes Kapitel Der Begriff des Rechts --; Zweites Kapitel Die Idee des Rechts.
Abstract : I. Die Rechtsphilosophie als Zweig der Philosophie. 1. Vom Wesen der Philosophie. a) Die Philosophie ist sich selbst problematisch. Wahrend andere Wissen schaften sich von der Vorfrage, was ihr Gegenstand und ihre Aufgabe ist, 10slOsen 1 konnen, gehort die Frage nach dem Wesen der Philosophie) schon in die Philo sophie hinein. Jeder Philosoph namlich bestimmt, wenn er ein originaler Denker ist, "nicht nur, was er antworten, sondern auch, was er fragen will" (SIMMEL a. a. O.S. 10), und versucht aus dieser Berichtigung und Vertiefung der Problemstellung neue Einsichten und gelauterte Ergebnisse zu gewinnen. Deswegen mussen wie in der Vergangenheit, so in aller Zukunft viele Systeme, mebrere Aufgaben, allerlei Zweige, nicht wenige Richtungen und Schulen nebeneinander stehen, die samt und sonders den gleichen Anspruch haben, als Philosophie zu gelten. Was ihnen ge meinsam ist, kann mit einem Worte gesagt werden, wenn man sich nicht scheut, ein der AnmaBung verdachtiges und etwas auBer Mode gekommenes zu gebrauchen: Philosophie ist Weisheit. Was aber Weisheit ist, bringt uns FRIEDRICH RUCKERT in den ersten Zeilen seiner " Weisheit des Brahmanen" nahe: "Ein indischer Brahman, geboren auf der Flur, Der nichts gelesen als das Weda der Natur; Hat viel gesehn, gedacht, noch mebr geahnt, gefuhlt, Und mit Betrachtungen die Leidenschaft gekiihlt; Spricht bald was klar ihm ward, bald um sich's klar zu machen, Von ihn angehnden halb, halb nicht angehnden Sachen. Er hat die Eigenheit, nur Einzelnes zu sehn, Doch alles Einzelne als Ganzes Zll verstehn.
Subject : Humanities.
LC Classification : ‭K232.G47‬‭V666 1933‬
Added Entry : Max Ernst Mayer
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