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" Das Bundesstaatsrecht der Schweiz : "
von J. Schollenberger.
Document Type
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BL
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Record Number
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761549
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Doc. No
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b581524
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Main Entry
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von J. Schollenberger.
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Title & Author
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Das Bundesstaatsrecht der Schweiz : : Geschichte und System\ von J. Schollenberger.
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Edition Statement
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Völlig umgearbeitete Auflage
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Publication Statement
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Berlin, Heidelberg : Springer Berlin Heidelberg : Imprint : Springer, 1920
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ISBN
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366224389X
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: 3662265109
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: 9783662243893
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: 9783662265109
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Contents
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Geschichte --; System --; Die Völkerrechtliche Stellung der Schweiz.
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Abstract
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Die erste Auflage des vorliegenden Werkes ist im Jahre 1902 erschienen, und der Verfasser, Prof. Dr. J. Schollenberger, durfte damals mit Recht für sich das Verdienst in Anspruch nehmen, daß er eine Lücke ausgefüllt habe, die in der Literatur über das schweize rische Bundesstaatsrecht bestand: Es sollte den Studierenden ein Lehrbuch geboten werden, das sich nicht übermäßig in einzelnen Rechtsinstituten und in der Vorweisung der Präzedenzfälle erging und dadurch die Grundlinien des Bundesstaatsrechtes ungebührlich zurücktreten ließe. Auch der schweizerische Staatsmann und Prak tiker sollte in der Arbeit Schollenbergers ein handliches Hilfsmittel, das ihm raschen überblick ermöglichte, erhalten. Dieses Ziel hat Schollenberger sicherlich erreicht. In den letzten zwei Jahrzehnten aber ist das schweizerische Bundesstaatsrecht durch die intensive Tätigkeit der Behörden und durch ausgiebige Mitwirkung der direkten Volksgesetzgebung in vielen Beziehungen abgeändert und entwickelt worden, und ganz besonders hat der Weltkrieg für die Schweiz eine neue Lage geschaffen. Am 3. August 1914 erhielt der schweizerische Bundesrat durch die Bundes versammlung unbeschränkte Vollmacht zu allen Maßnahmen, die für die Behauptung der Sicherheit, Integrität und Neutralität der Schweiz und zur Wahrung des Kredites und der wirtschaftlichen Interessen des Landes erforderlich werden. Von dieser Vollmacht hat der Bundes rat einen sehr ausgiebigen Gebrauch gemacht, so daß also neben den gesetzgebenden Räten und dem Volke auch die oberste Verwaltungs behörde tief in die Gesetzgebung und sogar in das Verfassungsleben eingriff. Noch im Juni 1920 waren diese außerordentlichen Voll machten mit einer kleinen Abschwächung in Kraft.
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Subject
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Humanities.
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LC Classification
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JN8781.V665 1920
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Added Entry
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J Schollenberger
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